Paralleler Glasfaser-Ausbau ist nicht mehr erlaubt

Ob diese Nachricht nun negativ oder positiv ist, muss wohl jeder für sich entscheiden. Der Bundestag hat darüber entschieden, dass Tiefbauarbeiten nicht mehr „ausgenutzt“ werden. Heißt: Wenn ein Netzanbieter die Straße aufgräbt, darf die Konkurrenz keine Kabel dazulegen. Somit ist ein paralleler Ausbau nicht mehr möglich.

Am Donnerstagabend wurde eine „Unzumutbarkeits-Klausel“ beschlossen. Staatlich geförderte Ausbauprojekte dürfen nur noch von dem einen Anbieter ausgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass die Konkurrenz preiswert die Kabel neben den eigentlich Ausbaukandidaten legt.

Dieses Vorgehen sei ein „Missbrauch“ und war nicht so angedacht, als man vor gut drei Jahren die Förderung für Glasfaser beschloss. Ein Netzbetreiber darf Kabel „dazulegen“, wenn die Straße für Kanalarbeiten oder andere Verlegungen aufgemacht wird. Diese Möglicheit war nicht eindeutig definiert, sodass die Kabelbetreiber untereinander Geld sparten, indem man einfach mehrere Kabel hinein legte.

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13 Kommentare zu “Paralleler Glasfaser-Ausbau ist nicht mehr erlaubt

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