BGH: Werbeblocker sind zulässig – Springer verliert gegen Eyeo [Update]

Lange hat der Streit angehalten. Der Axel Springer Verlag hatte gegen die Firma Eyeo (Adblock Plus) geklagt, dass man ein Entgelt dafür verlangt damit Werbung durchgelassen wird. Nebenbei hatte man natürlich auch versucht die Werbeblocker allgemein für unzulässig zu erklären.

Nun hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz sein Urteil abgegeben und die Klage abgewiesen. Nutzer können also weiterhin ohne Probleme einen Werbeblocker einsetzen und die Firma Eyeo kann weiterhin von Firmen Geld eintreiben, damit diese relevante „akzeptable“ Werbung im Adblocker durchlassen. Für die Nutzer ein beruhigendes Urteil.

Es wurden die einzelnen Interessen abgewägt. „Dabei hat eine ausschlaggebende Rolle gespielt, dass der Kläger in der Lage ist, sich gegen Werbeblocker zu wehren“. So der vorsitzende Richter. Aber dem nicht genug, jetzt wird der Springer Verlag eine Verfassungsbeschwerde „wegen Eingriffs in das Grundrecht auf die Pressefreiheit“ einreichen. The Game Show must go on…. Sollen die sich ruhig weiter streiten. Für uns Nutzer ist nur wichtig, dass wir Werbeblocker einsetzen dürfen.

[Update 18.25 Uhr] Wie nun bekannt wurde, will Springer daraufhin die Beschwerde einreichen, weil sie unterstützt von Gutachtern der Überzeugung sind, dass Adblock Plus den urheberrechtlichen Quelltext umschreibt. Dies ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Dagegen will man nun vorgehen.

via: Handelsblatt und für das Update heise

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14 Kommentare zu “BGH: Werbeblocker sind zulässig – Springer verliert gegen Eyeo [Update]

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