Hat man einen Umzug geplant und am neuen Wohnort ist der bisherige Internet oder Kabelanbieter nicht vertreten, dann tritt das Sonderkündigungsrecht ab dem Tag des Umzuges in Kraft. Das war den Verbraucherschützern zu lang, denn man muss danach noch für 3 Monate für eine Leistung bezahlen, die man nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Die Verbraucherschützer wollten in einem Verfahren gegen Vodafone erwirken, dass der Zeitpunkt auf das bekanntgeben des Umzugstages vorverlegt werden soll. In der ersten Instanz hatten sie auch Recht bekommen. Nun vor dem Oberlandesgericht mussten sie eine Niederlage einstecken. Der Richter argumentierte damit, dass es im Telekommunikationsgesetzt fehlt. „Es steht nicht drin, ab wann die Frist läuft“.
Vodafone argumentierte „Dass Missbrauch Tür und Tor geöffnet würden, wenn die Kunden schon vor einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht hätten“. Auch der Richter schloss sich diesem Argument an mit „Da sind viele Punkte, die zu Unklarheiten führen würden.“ Somit bleibt es für den Kunden dabei, dass ab dem Umzugstag weiterhin die 3 Monate gelten. Vodafone selber hatte in einem Parallelverfahren schon gewonnen. Ob die Verbraucherschützer nun noch weitergehen muss man abwarten.
via: Handelsblatt
ich finde das auch ne absolute sauerei,das man zahlen muss für eine dienstleistung die man nicht mehr erhält..genauso finde ich das mit dem mieten..das man miete weiter für 3 monate zahlen muss obwohl man diese wg garnicht mehr nutzt..bzw..nicht mehr wohnt.da sieht man wieder was den richtern usw..wichtig ist..wer weis wieviel da wohl für dieses urteil geflossen ist.ich kann nur den verbrauerschützern anraten hier nicht klein bei zu geben..sondern schnellstens vors bundesverfassungsgericht zu gehen..diese werden auch im sinne der wirtschaft urteilen..und gegen den kleinen michel.dan schnellstens dem europäischem gerichtshof vorlegen..solche steinzeit gesetze sind nicht mehr zeitgemäss…kunden an verträgen zu binden..die nur einseitig gestaltet sind..zugunsten des unternehmens..gehören abgeschaft..schnellstens..
Kunden lesen selten ihre Verträge, unterschrieben wegen des Schnäppchens und fragen auch nicht nach bei der Verbraucherberatung nach problematischen Bestimmungen. Wenn es dann hakt, ist das Geschrei groß.
1-Monatliche Kündigungsfrist wäre angemessner und moderner.
@aertenbu
bei dem was ich von dir da lese bezüglich Gerichten kann ich bei so viel Alternativer Wahrheit nur einen Facepalmenwald anpflanzen.
Stimmt.
fakt bleibt: nach eu recht hat das gericht falsch entschieden. PUNKT.
nach eu recht endet der vertrag in diesem fall, wenn der umzug vollzogen IST.
voderfone nutzt diese deskrepanz in der dt gesetzgebung, zum bindenten eu recht, für ihre unredliche bereicherung aus…das gesetz worauf das urteil sich bezieht, soll ja das eu recht darstellen!