Internet: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug Verbraucherschützer verlieren vor Gericht

Hat man einen Umzug geplant und am neuen Wohnort ist der bisherige Internet oder Kabelanbieter nicht vertreten, dann tritt das Sonderkündigungsrecht ab dem Tag des Umzuges in Kraft. Das war den Verbraucherschützern zu lang, denn man muss danach noch für 3 Monate für eine Leistung bezahlen, die man nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

Die Verbraucherschützer wollten in einem Verfahren gegen Vodafone erwirken, dass der Zeitpunkt auf das bekanntgeben des Umzugstages vorverlegt werden soll. In der ersten Instanz hatten sie auch Recht bekommen. Nun vor dem Oberlandesgericht mussten sie eine Niederlage einstecken. Der Richter argumentierte damit, dass es im Telekommunikationsgesetzt fehlt. „Es steht nicht drin, ab wann die Frist läuft“.

Vodafone argumentierte „Dass Missbrauch Tür und Tor geöffnet würden, wenn die Kunden schon vor einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht hätten“. Auch der Richter schloss sich diesem Argument an mit „Da sind viele Punkte, die zu Unklarheiten führen würden.“ Somit bleibt es für den Kunden dabei, dass ab dem Umzugstag weiterhin die 3 Monate gelten. Vodafone selber hatte in einem Parallelverfahren schon gewonnen. Ob die Verbraucherschützer nun noch weitergehen muss man abwarten.

via: Handelsblatt

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4 Kommentare zu “Internet: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug Verbraucherschützer verlieren vor Gericht

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