Telekom sauer: StreamOn von Bundesnetzagentur abgestraft

Die Kunden der deutschen Telekom mit einem gebuchten StreamOn Vertrag können immer und überall Musik- und in vielen Tarifen ebenfalls Videostreaming ohne Datendrosselung auskosten. Das Unternehmen betreibt noch viel Werbung, um diese Tarifoption an den Verbraucher zu bringen – zuletzt sogar mit Justin Bieber und seinem Top-Hit Friends. Direkt nach der Einführung des Dienstes gab es schon leise Töne der Bundesnetzagentur. Heute wurde StreamOn offiziell abgestraft – die Telekom ist stinksauer. In einem Blogbeitrag lässt man seinen Frust freien Lauf und alle Nutzer können es lesen.

Im Zug mal eben Netflix gucken? Spotify hören, wenn man auf den Flieger wartet oder eben Bundesliga schauen, wenn man noch unterwegs ist. Super Sache von der Telekom (zuletzt auch von Vodafone). StreamOn das „neuste“ Angebot der Telekom erlaubt es den Nutzern ohne Drosselung und Verbrauch des Datenvolumens Musik und Videostreaming zu betreiben, solange im Telekom Netz in Deutschland ist. Die Bundesnetzagentur ist schon länger dran, um was zu finden, wie man StreamOn rechtswidrig darstellen kann – nun ist man fündig geworden.

StreamOn verstößt in mehreren Dingen gegen die Netzneutralität. Zum einen muss das Angebot (wie zum 15.06.2017) in allen EU-Ländern verfügbar sein, da es sonst gegen die abgeschafften Roaming-Gebühren verstößt. Zum anderen kann es ja wohl nicht angehen, dass die Drosselung bei Videostreaming einsetzt. Die Telekom ist etwas schockiert darüber und hat eine Antwort parat, die es in sich hat.

[Zitat] Zum ersten Punkt:StreamOn ist in Deutschland ein absoluter Erfolg. Und nicht zuletzt hat das Angebot den Wettbewerb im deutschen Mobilfunkmarkt belebt. Doch der Bundesnetzagentur ist diese Erfolgsgeschichte anscheinend ein Dorn im Auge. Anders kann man die Anordnung nicht verstehen, die uns die Behörde jetzt zugestellt hat. Die Bonner Regulierer verlangen, dass StreamOn auch im EU-Ausland angeboten werden muss. Sie begründen dies mit der Roaming-Verordnung. Das wäre das Ende des kostenlosen Angebots, weil es für uns nicht wirtschaftlich machbar ist. Wir müssen noch final bewerten, wie wir mit dieser Anordnung umgehen. Unser oberstes Ziel bleibt, StreamOn weiter anbieten zu können und damit Schaden von unseren Kunden abzuwenden.

[Zitat] Zum zweiten Punkt:Ein weiterer Punkt in der Anordnung der Bundesnetzagentur betrifft die Bandbreiten. Die Behörde möchte durchsetzen, dass alles immer in HD-Qualität abrufbar sein muss. Die Übertragung in DVD-Qualität ist für die Darstellung auf mobilen Endgeräten jedoch absolut ausreichend. Das zeigen gerade auch die hohen Buchungszahlen unserer Kunden und das große Interesse unserer Partner. Auch hier sehen wir keinen Verstoß gegen EU-Recht.

Ich bin zwar überhaupt kein Telekom-Fan, aber kann die Verwunderung ganz und gar nachvollziehen. Ich finde es ehrlich gesagt eine Frechheit, dass man so ein Angebot schlecht redet. Klar, die Preise für die vorausgehenden Flatrates sind zwar etwas überdimensioniert meiner Meinung nach, aber dennoch scheint das ganze ja gut angenommen zu werden. Von Kunden und Partnern! Bis zum 18.03.2018 hat die Telekom zeit ein neues Konzept vorzulegen bzw. Änderungen vorzunehmen. Man möchte aber vorher natürlich dagegen vorgehen. Die Telekom hat zwar viele Netze in der Welt, aber längst nicht alle in der EU und das macht diese „kostenlose Vorstellung“ der BNA zum schlechten Scherz. Außerdem kann man Netflix und Co sowieso nicht außerhalb Deutschlands schauen, was ja dann noch weniger Sinn hat, wenn die Flatrate funktionieren würde.

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19 Kommentare zu “Telekom sauer: StreamOn von Bundesnetzagentur abgestraft

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