In Deutschland darf man nicht telefonieren oder sein Handy benutzen und gleichzeitig Auto fahren – das dürfte eigentlich allen klar sein und die Straßenverkehrsordnung lässt da auch nicht wirklich viel Spielraum. Was passiert aber, wenn es sich dabei nicht um ein ’normales‘ Handy sondern um den bekannten Musikspieler von Apple handelt?
Das Amtsgericht Waldbröl ist der Meinung, dass ein iPod kein klassisches Mobiltelefon im Sinne des besagten Gesetzes (StVO §23 1a) sei und hat eine entsprechende Klage zurückgewiesen. Er besitze keine eigenständige Telefonfunktion und keine SIM-Karte. Zudem könne die Telefonfunktion nur über eine zusätzliche App mit bestehender WLAN-Verbindung nachgerüstet werden. Aufgrund des Analogieverbotes sei eine andere Auslegung der Verordnung nicht zulässig.
[stextbox id=“zitat“]Aktenzeichen 44 OWI-225 Js 1055/14-121/14
Ein iPod ist ein tragbares digitales Medienabspielgerät. Es verfügt über keine eigenständige Telefonfunktion und keine SIM-Karte. Nur durch Benutzen einer „App“ ist telefonieren über eine (WLAN-)Internetverbindung technisch möglich. […] Der Begriff des Mobiltelefons ist nicht gesetzlich definiert […]. Unter Mobiltelefon versteht man ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann […]. Damit fallen Geräte wie das iPod, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, nicht unter den Begriff des Mobiltelefons […].[/stextbox]
Was heißt das also? Man könnte seinen iPod (oder Tablet ohne Mobilfunk) über einen WLAN-Hotspot seines in der Tasche befindlichen Smartphones mit dem Internet verbinden und auch während der Fahrt und im Stand mit laufendem Motor über Skype telefonieren. Nachrichten schreiben geht dann natürlich auch unter der Bedingung, dass man keine Gefahr für andere darstellt. Die Polizei wird ihren Spaß haben…
Da steht das AG Waldbröl aber etwas einsam mit seiner Entscheidung da.
Das AG Waldbröl muss dann auch mal feststellen, dass Ablenkungen sich nicht auf die Fahrweise auswirken und dies nach StVO erlaubt ist, das wäre ein juristischer Gag.
[…] Shutterstock via DeskModder Law […]
1) über Gerichtsurteile darf man sich nie wundern – über welche aus Waldbröl schon gar nicht…
2) wer es nicht selber merkt, das ihn bestimmte Sachen am Steuer ablenken, der ist a) ein Kamikaze-Driver und b) Führerschein weg + 1 Jahr Handy/Computerverbot
3) wer aber den Tod nicht scheut: einfach bei 150 auf den nächsten Baum drauf halten – geht schneller und ganz ohne Smartphone
Das Problem ist, dass die Autofahrer nicht nur sich, sondern vor allem andere gefährden. Wenn einer meint, sich um einen Baum wickeln zu müssen, ist es sein Problem. Freunde, Verwandte und nicht zuletzt Rettungskräfte werden das sicher anderes sehen (Mein Arbeitsweg liegt an einer lokal sehr beliebten „Rennpiste“). Man muss im Straßenverkehr immer mit der Dummheit anderer rechnen.
Für Kamikaze beim Autofahren braucht man kein iPod. Letztens bin ich mit jemanden mitgefahren, der sich mehr mit dem Menü (Display) im Auto beschäftigt hat, als auf die Strasse zu schauen, um ein Kontakt aus der Liste zu suchen, den er dann über die Telefonfunktion im Auto anrufen kann brauchte es schon eine ganze weile.
Und je mehr Technik eingebaut wird, umso schlimmer wird es.
Tja, Herr moinmoin – solche würde ich mahnen: „Hömma, laß den Scheiß! Das ist dein Auto, aber mein Leben. Fahren oder telefonieren. Punkt.“
Feines Stillschweigen nutzt da nix…
Ich hatte ja die Strasse im Blick und das Lenkrad in der Hand. Konnte also nix passieren.
*joke*
Da sind die Autohersteller aber auch zum Teil dran Schuld, wenn man so verschachtelete Menüs über die Lenkradtasten anbietet. Aber Apple wird ja mal wieder nachgesagt, dass sie ein Auto bauen – es besteht also Hoffnung.
Ei wei, Herr moinmoin – gibts das heute auch noch? Haben wir als Jungspunde ab/an gemacht – der Fahrer ist nur auf dem Gas geblieben, gelenkt hat der Beifahrer mit der linken Hand.