Rückgaberecht für Downloads kommt am 13.Juni

road-sign-145153_640Wie ich gerade auf ComputerBase lese, kommt am 13.Juni eine Änderung im Rückgaberecht für digitale Medien.
Bisher waren digitale Inhalte, also Downloads von Musik, Games, Bücher oder Videos vom Umtausch ausgeschlossen.
Es gab zwar schon Ausnahmen, wie Amazon oder der Google Play Store, aber nun werden die Rechte der Verbraucher gestärkt.
Man bekommt auf alle digitalen Inhalte ein Rückgaberecht von 14 Tagen.
Es gibt aber trotzdem Ausnahmen. Denn wenn ein Anbieter eine Verzichtserklärung auf Rückgabe vor dem Abschluss des Kaufvertrages vorschaltet und somit nur dann ein Kauf möglich wird, kann sich der Verkäufer vor dieser neuen Regelung „drücken“.

Aber mal ganz ehrlich. Es ist schön, dass man nun auch die Möglichkeit erhält, digitale Medien zurückzugeben, aber 14 Tage? Das öffnet ja Tür und Tor für einige „Bagaluden“.
Denn ein Game, oder ein Video geschweige eine Musik-CD ist in 14 Tagen wieder im Schrank im Archivordner auf der externen Festplatte verschwunden.

Ich muss persönlich sagen, ein Rückgaberecht auf 6, 12 oder 24 Stunden zu begrenzen wäre mehr als ausreichend. Was meint ihr?

Bildquelle: pixabay.com

(via)

Rückgaberecht für Downloads kommt am 13.Juni
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2 Kommentare zu “Rückgaberecht für Downloads kommt am 13.Juni

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