Amazon und die Kommission der Europäischen Union haben sich nun endlich im E-Book-Streit geeinigt und legen diesen bei. Doch worum ging es genau? Im Sommer 2015 leitete unsere EU-Kommission gegen Amazon ein förmliches Kartellverfahren ein, weil die Kommission davon ausging, dass Amazon seine marktbeherrschende Stellung im Einzelhandelsvertrieb von E-Books missbrauche. Man forderte eine Untersuchung der Praktiken.
Persönlich finde ich, dass dieses Kartellverfahren auch nicht unbegründet eingeleitet wurde, denn jeder von uns hat sicherlich von den E-Book-Verhandlungen zwischen Amazon und den Verlagen gehört, sowie dem gescheiterten Versuch die Buchpreisbindung für E-Books abzuschaffen. In diesem Verfahren ging es auch um die Verlage, denn Amazon wurde vorgeworfen diese verpflichtet zu haben, die mit Mitbewerbern vereinbarten Konditionen offen zulegen.

Doch Amazon konnte diese Bedenken aus der Welt schaffen und hat der Kommission einen Deal vorgeschlagen. Genauer gesagt legte das Unternehmen der Kommission ein Verpflichtungsangebot vor, welches dieser versichern soll, dass man dieses Vorgehen in Zukunft nicht mehr durchführt. Dabei hat sich Amazon auch selbst verschiedene rechtsverbindliche Schritte bei dieser Thematik auferlegt.
Heute gab die Kommission per Pressemitteilung bekannt, dass man das Angebot annehme. Amazon habe nämlich folgendes angeboten:
- Amazon setzt (I) keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon vergleichbare preisliche und nichtpreisliche Konditionen anzubieten wie jene, die den Wettbewerbern von Amazon angeboten werden, und (II) keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon über solche Konditionen zu informieren. Von den Verpflichtungen betroffen sind vor allem die Bedingungen im Zusammenhang mit alternativen/neuen Geschäftsmodellen Veröffentlichungsdatum und E-Book-Katalog, Merkmalen von E-Books, Sonderangeboten, Agenturpreis, Agenturprovision und Großhandelspreis.
- Amazon ermöglicht es Verlagen, E-Book-Verträge zu beenden, die eine Klausel enthalten, die Preisnachlässe für E-Books mit dem Einzelhandelspreis eines bestimmten E-Books auf einer konkurrierenden Plattform verbindet („Discount Pool Provision“). Verlage haben das Recht, diese Verträge innerhalb einer Frist von 120 Tagen schriftlich zu kündigen.
- Amazon nimmt in neue E-Book-Verträge mit Verlagen keine der oben genannten Klauseln, einschließlich „Discount Pool Provision“, auf.
Via: ifun