Das Google vom Europäischen Gerichtshof ordentlich einen abbekommen hat, werden wohl alle schon mitbekommen haben. Denn Google muss jetzt alte Sucheinträge die einem persönlich Nachteile bringen können löschen.
Nun hat Google ein Formular zur Verfügung gestellt, in dem man den / die Links angeben kann, die gelöscht werden sollen.
Dabei muss aber zu jedem Link eine genaue Begründung eingetragen werden und eine Kopie eines Ausweises muss auch mit hochgeladen werden. Danach wird Google jede einzelne Anfrage individuell prüfen und einschätzen, ob dem Antrag stattgegeben wird oder eben nicht.
Bisher hat Google keine Anweisungen bekommen, bis wann ein Antrag abgewickelt sein muss. Somit unterliegt es zur Zeit Google selber, wann der Antrag bearbeitet und im günstigsten Fall die Einträge in Google entfernt werden.
Google selber sieht dieses Formular nur als Zwischenlösung, da der EuGH noch nicht die abschliessenden Vorgaben wie Frist und welche Einträge gelöscht werden müssen vorgegeben hat.
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