Sammelklage gegen WhatsApp: Existiert die E2E-Verschlüsselung nur auf dem Papier?

Eine Sammelklage in den USA sorgt derzeit für Unruhe rund um WhatsApp. Im Kern geht es um die Frage, wie belastbar die viel zitierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Messengers tatsächlich ist. Die Kläger zweifeln daran, dass private Chats ausschließlich für die beteiligten Gesprächspartner einsehbar sind. Nach ihrer Darstellung soll es innerhalb des Meta-Konzerns Möglichkeiten geben, auf Inhalte zuzugreifen, die offiziell als geschützt gelten. Sollte sich das bestätigen, stünde eines der zentralen Sicherheitsversprechen von WhatsApp infrage.

Vorwurf: Zugriff über konzerninterne Strukturen

Laut Klageschrift seien Nachrichten zwar verschlüsselt gespeichert, die zur Entschlüsselung notwendigen Schlüssel jedoch nicht ausschließlich bei den Nutzern selbst verortet. Stattdessen sollen konzerninterne Prozesse existieren, über die Mitarbeiter Zugriff auf Chatverläufe erhalten können. Genannt werden dabei auch Inhalte, die Nutzer bereits gelöscht haben. Der Zugriff soll nach Darstellung der Kläger ohne größeren zeitlichen Verzug möglich sein. WhatsApp hätte damit faktisch Einsicht in Kommunikation, die nach außen als strikt privat dargestellt wird.

Widerspruch zur bisherigen Kommunikation

Damit geraten die Vorwürfe in direkten Konflikt mit der öffentlichen Position des Unternehmens. WhatsApp betont seit Jahren, selbst keinen Zugriff auf Inhalte privater Chats zu haben. Dieses Narrativ ist fester Bestandteil der Außendarstellung – und spielt auch im Dialog mit Behörden und Datenschutzstellen eine zentrale Rolle. Gerade deshalb wiegt der Vorwurf schwer. Denn ohne eine solche Zusicherung wäre WhatsApp für viele Nutzer kaum von anderen Messengern zu unterscheiden.

Technische Einordnung aus Expertensicht

Der Kryptograf Matthew Green von der Johns-Hopkins-University hat die Anschuldigungen öffentlich eingeordnet. Er hält das beschriebene Szenario grundsätzlich für denkbar, sieht derzeit jedoch keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass WhatsApp systematisch Hintertüren betreibt. Green verweist darauf, dass WhatsApp auf dem Signal-Protokoll aufsetzt – einem in der Fachwelt gut untersuchten Verschlüsselungsstandard. Zwar ist der vollständige Quellcode der App nicht offen einsehbar, doch auch geschlossene Software lässt sich analysieren. Alte Versionen können untersucht, Netzwerkverbindungen überprüft und ungewöhnliche Datenflüsse identifiziert werden. Ein jahrelanger, verdeckter Zugriff auf Nachrichten würde nach seiner Einschätzung kaum unbemerkt bleiben.

Absolute Sicherheit bleibt eine Illusion

So unbequem es ist: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Nutzer von Messengerdiensten bewegen sich zwangsläufig in einem Spannungsfeld aus Technik und Vertrauen – ganz gleich, ob es um WhatsApp oder andere Anbieter mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geht. Entscheidend ist daher weniger die theoretische Möglichkeit eines Zugriffs als die Frage nach konkreten Belegen. Und genau hier bleibt die Sammelklage bislang vage. Technische Nachweise fehlen, die Argumentation stützt sich vor allem auf Aussagen mutmaßlicher Insider.

Schwere Anschuldigungen, bislang ohne Beweislast

Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, hätte das erhebliche Konsequenzen – nicht nur für WhatsApp, sondern für das Vertrauen in verschlüsselte Messenger insgesamt. Bislang handelt es sich jedoch um Anschuldigungen, denen die technische Substanz fehlt. Für Nutzer ändert sich damit vorerst wenig. Der Fall zeigt jedoch einmal mehr, wie stark digitale Sicherheit letztlich nicht nur von Technik, sondern auch von Vertrauen abhängt.

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7 Kommentare zu “Sammelklage gegen WhatsApp: Existiert die E2E-Verschlüsselung nur auf dem Papier?

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