Und noch etwas zur Datenbrille „Glass“ von Google gefunden. Denn wie berichtet wird, hat in Kalifornien eine Google Glass Nutzerin einen Strafzettel für die Nutzung der Datenbrille während des Autofahrens bekommen.
Als genutzten „Monitor während der Fahrt“ wurde die Datenbrille gewertet, welcher das Sichtfeld einschränkt. Die Frage ist natürlich, ob die Brille eingeschaltet war oder nicht. Und genau das wird wohl den Gesetzeshütern demnächst Schmerzen bereiten, sofern der Gesetzgeber die Datenbrille oder ähnliche Geräte nicht ins Gesetz mit aufnehmen sollte.
Eine pauschale „Bestrafung“ nur aufgrund des Tragens der Brille sollte juristisch nicht greifen.
Zumindest in England wurde durch das Verkehrsministerium ausdrücklich untersagt, die Google Glass beim Autofahren zu tragen.
Bei uns ist die Google Glass selbst noch nicht erwähnt. Grundsätzlich ist ein Autofahrer aber dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt wird. Somit gehe ich auch bei uns davon aus, dass die Google Glass am Steuer nichts zu suchen haben dürfte.
Das sollten die mal bei uns ganz schnell genau so per Gesetz verankern, wie Handy am Ohr während der Fahrt.
es ist irrelavant ob ein handy eingeschaltet ist oder nicht, somit ist das wohl auch keine frage bei der brille – so ein ablenkendes stück technik hat am steuer nichts verloren und da sollte eher der führerschein entzogen werden anstatt strafzettel – wer das mordsinstrument auto nicht verantwortungsvoll benutzt sollte mal was auf die finger bekommen und die rechtslage steht da wohl vollkommen auf der seite der ordnungshüter.