Vor einiger Zeit war ich selbst mit einer hartnäckigen Funkstörung konfrontiert. Immer wieder brach mein WLAN zusammen – trotz moderner Hardware und intensiver eigener Tests. Das Problem ließ sich nicht eindeutig eingrenzen, also wandte ich mich an die Bundesnetzagentur (BNetzA). Dort laufen alle Störungsmeldungen zusammen, egal ob sie aus dem privaten Umfeld kommen oder von kritischen Infrastrukturen wie Feuerwehr, Polizei oder Flugfunk.

Da ich bereits in früheren Artikeln über Ursachen und erste Lösungsansätze geschrieben habe, wollte ich diesmal genauer verstehen, wie die Behörde arbeitet. Am Standort Leipzig erhielt ich die Gelegenheit, den Prüf- und Messdienst (PMD) zu besuchen, einen Blick in das Messfahrzeug und den Messraum zu werfen und mit den Fachleuten über typische Störquellen zu sprechen.
Technik gegen unsichtbare Störquellen
Schon von außen ist das Einsatzfahrzeug des PMD unübersehbar: ein weißer Mercedes-Sprinter mit ausfahrbarem Antennenmast. An Bord steckt modernste Messtechnik – Spektrumanalysatoren, Steuerpulte und Bildschirme –, die es erlaubt, selbst schwache Signale zuverlässig zu orten. Das Fahrzeug dient den Teams als mobile Messeinheit, wenn sie Funkstörungen vor Ort untersuchen. Ergänzend gibt es am Leipziger Standort eine stationäre Messstelle. Hier werden Messungen und Beobachtungen des Frequenzspektrums mit stationären und fernbedienbaren Messeinrichtungen durchgeführt.

Von der Störungsmeldung bis zum Einsatz
Eine Störung kann jederzeit rund um die Uhr gemeldet werden – online oder per E-Mail. Telefonisch ist die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur unter der Telefonnummer 0228 14 15 16 zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar. Für Funkdienste mit Sicherheitsfunktionen stellt die Bundesnetzagentur zusätzlich eine dauerhafte telefonische Erreichbarkeit sicher. Nach Eingang prüft die BNetzA, ob ein Vor-Ort-Einsatz notwendig ist. Wird ein Team entsendet, stimmen die Mitarbeiter den Termin ab, rücken mit dem Messfahrzeug aus und führen gezielte Messungen durch.

Ergibt sich dabei, dass ein Gerät die Ursache ist, können die Fachleute es im Ernstfall auch außer Betrieb setzen. Für die Betroffenen bleibt das Verfahren in aller Regel kostenlos. Nur wenn ein Verursacher sich weigert, eine festgestellte Störung zu beseitigen, können Kosten entstehen.
Typische Störquellen: vom Radio bis zum Mobilfunkverstärker
Im Gespräch zeigte sich schnell, wie breit das Spektrum an Ursachen ist. Ein kaputter Radiowecker kann ebenso stören wie ein defektes WLAN-Modul in einer Fritz!Box 7590. Auch nicht zugelassene Mobilfunkverstärker oder kleine elektronische Bauteile reichen aus, um den Mobilfunkempfang oder den BOS-Digitalfunk erheblich zu beeinträchtigen. Besonders gefährlich wird es, wenn dadurch sicherheitskritische Kommunikation behindert wird.
Smart-Home und IoT: bisher kein Schwerpunkt
Angesichts der wachsenden Zahl vernetzter Geräte liegt der Verdacht nahe, dass gerade Smart-Home-Technik neue Probleme verursacht. Doch die Fachleute widersprechen: „Dazu gibt es keine Erkenntnisse, dass diese Geräte besonders hervorstechen würden.“ Bislang zeigt sich der IoT-Bereich damit erstaunlich unauffällig.
Zusammenarbeit mit Netzbetreibern und Herstellern
Nicht jede Störung lässt sich sofort beseitigen. Wenn systematische Probleme auftreten, sucht die Bundesnetzagentur den direkten Austausch mit Netzbetreibern und Herstellern. Das betrifft zum Beispiel defekte LTE-Endgeräte oder fehlerhafte Funkmodule, die großflächige Störungen verursachen können. Damit Auffälligkeiten überprüft werden können, betreibt die Behörde im brandenburgischen Kolberg/Heidesee (Landkreis Dahme-Spreewald) ein eigenes akkreditiertes Messlabor. Dort untersuchen Spezialisten verdächtige Geräte und nehmen zusätzlich Stichproben vom Markt. Grundlage bilden die Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit sowie das Funkanlagengesetz. Beide legen Grenzwerte fest, die Geräte einhalten müssen. In der Praxis bedeutet das: Nur Produkte, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen in den Handel. Damit bleibt nicht nur der Funk störungsfrei, sondern auch die Bevölkerung vor zu hoher Strahlenbelastung geschützt.
Eigenständige Kontrollen
Die Mitarbeiter des PMD verlassen sich nicht allein auf Meldungen, sondern gehen auch selbst auf Kontrolltour. Dabei werden Funksendeanlagen z. B. auf Wohn- und Bürogebäuden auf Einhaltung der Auflagen der Standortbescheinigung geprüft. Ziel solcher Prüfungen ist es, mögliche Grenzwertüberschreitungen frühzeitig zu erkennen. Für die Bürger bedeutet das gleich zweierlei: Zum einen bleibt der Funkverkehr stabil, zum anderen sinkt das Risiko einer unnötigen Belastung durch elektromagnetische Felder im Alltag.
Weitere Aufgaben am Standort Leipzig
Neben den Einsätzen übernimmt der Leipziger Standort auch regulatorische Aufgaben. Dazu gehört die Zuteilung von Frequenzen, die den geordneten Funkbetrieb erst möglich macht. Ebenso kontrollieren die Fachleute regelmäßig Rundfunkanlagenbetreiber, deren Frequenzen dicht am VHF-Bereich der Deutschen Flugsicherung (DFS) liegen. Diese Prüfungen sind notwendig, um Störungen im Flugfunk zuverlässig auszuschließen – ein Bereich, in dem absolute Zuverlässigkeit unverzichtbar ist.
Ausbildung für eine Spezialaufgabe
Früher kamen viele Mitarbeiter aus dem klassischen Funkwesen. Heute bildet die Bundesnetzagentur selbst aus, etwa Elektroniker für Geräte und Systeme. Bundesweit sind rund 350 Fachkräfte für den PMD tätig, die so den Fortbestand des Dienstes sichern. Sie sorgen dafür, dass Funkdienste zuverlässig arbeiten – vom privaten WLAN bis hin zum internationalen Flugverkehr.
Danke Björn für die interessanten Einblicke. Diese Hinweise könnten mal nützlich werden. Und toll das sie dir den Zutritt gewährt haben.
Von mir auch einen herzlichen Dank !!
Ein sehr interessanter Einblick und nicht alltäglich .
Warum kommt mir dazu das Drohnen „Scamming“ in den Kopf,
besonders bei Flughafennähe oder Kasernen.
Ist ja gerade hipp, diese Drohnensache und deren Abwehr.
Thx
Geschichten aus dem Paulanergarten! Nein der Messwagen fährt zu 100% nicht durch die Straßen nur weil ein Privater Hansel schreit. Schon als Gewerbetreibender sind die Hürden gigantisch, da musst du im Prinzip vorher felsenfest Nachweisen das bei dir alles in Ordnung ist, da das kein Mensch kann muss man selbst vorher sich „Spezialisten“ holen und praktisch selbst die Ursache finden was bei einem die Störung verursacht. Wenn bei uns in der Energieversorgung die guten alten Analogen Funkgeräte nicht mehr wollen dann kann man Glück haben wenn sich mal nach 6-9 Monaten überhaupt einer dort Meldet. Im Regelfall gibts dann einen Freifahrtsschein und man programmiert eine neue Freuenz ins Funkgerät wenn was Frei ist. Du hast bei Wlan aktuell so viele mögliche Freuenzbereiche da juckt es dort keine Sau da es absolut unwahrscheinlich ist das ein Störsender jedes Frequenzband dicht macht.
Wer den Eingangsartikel nicht kennt, der Herr hier will einem weis machen das der Messwagen zu ihm gekommen ist weil sein tolles Gaming-Headset Aussetzer hatte und das noch im ach so guten 2.4Ghz Band einem Ghetto wo man Tür an Tür mit hunderten lebt.
Wie gesagt, Klickbait Paulanergarten. hat man sich bei den großen abgeschaut. heise haut auch jährlich 1:1 solche Artikel raus, dort schreibt man dann aber es wäre einem bekannten passiert. Die artikel kannste 10 Jahre zurück verfolgen und sind fast immer identisch.
Das klingt schön nach Stammtisch mit WLAN-Halbwissen, aber so funktioniert Funküberwachung nicht. Die Bundesnetzagentur fährt nicht los, weil „ein Hansel schreit“, sondern weil jemand eine nachvollziehbare Störung im lizenzfreien Spektrum meldet. Das ist ihr Job – nach § 115 TKG und dem Funkanlagengesetz.
Deine Theorie vom „Selbst-Nachweisen-Müssen“ ist nett, aber komplett falsch. Niemand muss vorher beweisen, dass er unschuldig ist, bevor die Behörde prüft – das hier ist kein mittelalterlicher Gottesbeweis, sondern technisches Messverfahren mit Spektrum-Analysern, Richtantennen und Pegeltracking.
Auch dein Verweis auf „analoge Funkgeräte in der Energieversorgung“ hat ungefähr so viel mit dem 2,4-GHz-Band zu tun wie ein Toaster mit Amateurfunk. Unterschiedliche Frequenzen, unterschiedliche Rechtsgrundlage, unterschiedliche Zuständigkeiten.
Und das Märchen, „bei WLAN juckt’s keinen“, zerbröselt spätestens dann, wenn du in die Jahresberichte der Funkmessdienste schaust: Die meisten Einsätze drehen sich um WLAN-, Bluetooth- und Smart-Home-Geräte, die nicht normkonform senden – meist Billigimporte mit CE-Aufkleber aus dem Tintenstrahldrucker.
Kurz gesagt: Dein Kommentar liest sich wie eine Mischung aus Forenmythos und Funk-Folklore. Nur schade, dass die Realität technisch messbar ist – und die Bundesnetzagentur genau das täglich tut.
Die Bundesnetzagentur ist sogar verpflichtet dem nachzugehen… hängt natürlich davon ab wie gemeldet wird… huh ich denke mein Nachbar stört mein Geräte, ist halt nicht, etwas konkreter muss es schon sein und evtl. wird auch erstmal geschaut ob sich da weitere Leute melden.
Gerade Funkamateure können da ein Lied von singen, da ist einigen schon die Anlage still gelegt worden weil sie illegale „Brenner“ verwendeten.
Gefällt mir sehr gut. Selten bekommt man spezifische und tiefgreifende Informationen über solche Themen
Ein Freund von mir – ein lizenzierter Funkamateur – wurde vermutlich von einem Nachbarn bei der Strahlenschutzbehörde angezeigt. Im Rahmen der Amtshilfe rückten daraufhin die Beamten der BNetzA Funkmessdienst an und überprüften und protokollierten seine Station (Empfänger, Sender, Kabel, Antennen, Zugänglichkeit der Station gegen Unbefugte – und – weil er ziemlich gutes Equipment hat – auch die Fernsteuereinheit für die Station. Sie vermaßen und fotografierten auch Haus, Höhe der Antennen, Abstand zu den Nachbarn etc.
Gemessen wurden auch die Ausstrahlung auf verschiedenen Bändern, zuerst mit 100W Sendeleistung – und weil hier nichts negatives zu messen war – später mit mehr Leistung. Erlaubt sind max. 750W.
Während den Funkmessungen war ein Beamter in der Funkstation und ein 2. Beamter im Messfahrzeug welches in der Hauptstrahlrichtung der Antenne parkte. Auf allen gemessenen Bändern wurde der höchstzulässige Wert mit circa 6 V/Meter sehr weit unterschritten und es liegt daher weit unter einer gesundheitsschädlichen Beeinträchtigung. Die Aktion dauerte ca. 2-3 Stunden. Ohne jegliche Beanstandung! So etwas ist auch wichtig, wenn Du einen Nachbarn hast der Dich „liebt“.
Ja. GottVerfluXXte ArsXXLoecher.
Jeder meint er muss dem anderen was sagen.
Und gaengeln und evtl. noch bevormunden.
Zum Teufel!
manchmal sind auch das die Gottverfluxxte ArsXXlöcher! Wenn sie illegales Equipment verwenden umddie Sendeleitung aufzubohren…. ;-P
Ist halt nicht alles nur Schwarz/weiss…
Vielleicht ging die Aktion des Denunzianten sogar nach hinten los, weil der Funkamateur die Zeit seines Lebens hatte, als er mit den Beamten stundenlang fachsimpeln, sich deren tolle Messtechnik erklären lassen und auch seine eigenen Schätzchen gebührend präsentieren konnte.
Ich habe 30 Jahre lang in der Funktechnik gearbeitet. Es ist mir ein Rätsel, warum sich die Menschen ohne Bedenken der Strahlenbelastung aussetzen, die von all den elektronischen Geräten heute ausgeht. Grenzwerte hin, Grenzwerte her- ich weiß nicht, ob der Liebe Gott das alles so gewollt hat.
Und bist du in den 30 Jahren „verstrahlt“ worden? Hast du Krebs bekommen? oder ist dir ein drittes Bein gewachsen? Alleine die kosmische Hintergrundstrahlung ist höher als die zugelassenen Grenzwerte! Und NEIN! da addiert sich auch nix auf.
Mir ist es immer wieder ein Rätsel wie Fachleute die es besser wissen sollten da Panik schieben/verbreiten…
oder doch nur ein BWLer in ner Firma für funktechnik?
Ging hier sogar soweit, das Leute nicht schlafen konnten, „krank“ wurden als hier ein Handymast gesetzt wurde… die brachten ärztliche Befunde usw. dabei stand zwar der Funkmast, war aber noch gar nicht in Betrieb!
/edit/
gilt natürlich nicht wenn du nicht zugelassenes Equipment nutzt, welches sich nicht an die Grenzwerte hält, da kann es durchaus zu Problemen kommen… aber das sind dann ganz andere Vorraussetzungen!
Mal halblang. Ja es gibt Fälle, insbesondere bei der Bundeswehr, wo Soldaten, die mit Radar gearbeitet haben „verstrahlt“ wurden und bleibende körperliche Schäden erfahren haben. Die Leistungen dort sind aber nicht mit Mobilfunk oder gar Short Range Geräten wie WLAN vergleichbar. Zudem kann die elektromagnetische Strahlung durchaus nachgewiesenermaßen den Menschen beeinflußen (wird/wurde ja auch zur Behandlung eingesetzt). Es kann auch sein, daß der Schlaf wegen einer Funkanlage in der Nähe beeinträchtigt wird. Der Wirkmechanismus ist zwar weitgehend ungeklärt, aber der Zusammenhang mehrfach nachgewiesen.
Es gibt auch Menschen die nicht gut schlafen und nach der Neuasrichtung ihrer Bettstätte daraufhin gut schlafen. Wirkmechanismus Einbildung (oder besser Psyche?).
Es hilft mächtig vor dem Posting das Hirn einzuschalten und ggf. mal zu recherchieren, bevor man Dinge behauptet, die nicht den Tatsachen entsprechen.
Militärische Anlagen haben auch weit weit größere Leistung! Und ja der „Placebo“ Effekt ist nachgewissen…ist aber ein rein psychologisches Problem! Von nem Handy wurde noch keiner verstrahlt von nem Blutooth Kopfhörer auch nicht, das ist dann reine Einbildung!
Im Amateurfunk kommst du auch nur illegal über die Grenzwerte…
Und wie ich oben sagte: Der Turm stand, war aber gar nicht im Betrieb… Störung/Ursache also zu 100% ausgeschlossen.
Wer mag, kann folgendes Dokument der Europäischen Union einmal lesen, da steht ja alles drin:
https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690012/EPRS_STU(2021)690012_EN.pdf
Die BnetzA ist gefühlt deutlich weniger bissig als es früher die FuS (Funkstörungsmeßstelle) der Bundespost war. Im Jargon nannten wir sie gerne Gilb (in Ahnlehnung an eine damals gänige Fernsehwerbung). Wir mußten schon sehr aufpassen, daß uns niemand bei unseren Funkerperimenten auf die Schliche kam, waren aber immer bemüht keine Störungen zu verursachen, aber wir tummelten uns eben auf nicht öffentlichen Bändern (denn öffentlich Bänder gab es damals noch nicht bzw. kamen mit dem CB Funk im 27 MHz Band gerade erst auf). Da ich beruflich Funktechnik entwickle weiß ich wie problematisch das ist. Besonders Intermodulationsstörungen sind scheußlich und ggf. nur schwer zu finden. Ich kann nur dringend empfehlen, sich bei Funkgeräten das Prüfzertifikat vorlegen zu lassen (wenn gleich man diese wie fast echte Ausweisdokumente kaufen kann) und nicht blind auf ein dem CE ähnlich sehenden Symbol (China export) zu vertrauen..
Ich hatte mir letztes Jahr einen überholten Laptop für die Küche organisiert. Dabei war ein neues Low-Budget-Netzteil, das ich gegen ein gebrauchtes Netzteil ersetzen musste. Es störte den UKW-Empfang. Zusätzlich stieg nach über 30-Sekunden Betrieb des Mikrowellengerätes regelmäßig das W-LAN aus. Mein Router kann nur WiFi 5 aber der Wechsel der WiFi 5-Netzwerkkarte im Laptop zu WiFi 6, hat die Probleme in Luft aufgelöst. Besonders LED-Trafos vor dem Verbauen lieber in der Nähe eines Radios testen, als später sich und andere ärgern, wenn der kleine Störer unter einer festen Verkleidung steckt aber…. ^^