Bundesnetzagentur – Kinderuhren mit Abhörfunktion sind nicht in Ordnung

Es gibt immer wieder neue Wege, wie Helikopter-Eltern ihre Kinder überwachen. Sei es durch ständige Kontrollanrufe oder GPS-Tracker, welche noch zu den harmlosen und verständlichen Methoden gehören. Mittlerweile gibt es aber auch Kidneruhren mit Abhörfunktionen. So können sich Eltern über die Ferne auf die Uhr schalten und hören, was in der Umgebung des Kindes passiert. Die Bundesnetzagentur verbietet diese nun und geht gegen den Verkauf dieser im Internet vor.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, meint zu den Uhren, dass Eltern über die App und die Uhren nicht nur ihre Kinder überwachen. Ebenfalls werden laut den Ermittlungen auch Lehrer überwacht, was die Uhren zu unerlaubten Sendeanlagen macht.

Verbotene Abhörgeräte und Vorgehen gegen Käufer

Mittlerweile gibt es laut der Bundesnetzagentur zahlreiche Anbieter auf dem deutschen Markt, welche spezielle Uhren für Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren verkaufen. Diese Uhren besitzen SIM-Karten und eingeschränkte Telefoniefunktion, die auch oft als „Babyphone“ oder „Monitorfunktion“ bezeichnet wird. Über die App kann veranlasst werden, dass die Uhr unbemerkt eine Nummer anruft und so die Umgebung sowie das Kind aufzeichnet. Diese Abhörfunktionen sind in Deutschland aber verboten.

Es werden Schulen aufgefordert, verstärkt auf solche Uhren zu achten und der Bundesnetzagentur bei Fund mitzuteilen. Werden Familien bekannt, dann werden diese aufgefordert das Gerät zu vernichten. Die Vernichtung soll aber dokumentiert werden und muss dann nachgewiesen werden. Jeder Familie wird aber geraden die Geräte bereits ohne Auffordernung mit Nachweis zu vernichten.

Via: Bundesnetzagentur

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6 Kommentare zu “Bundesnetzagentur – Kinderuhren mit Abhörfunktion sind nicht in Ordnung

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