Frage zu Ki-generierten Portraitbildern

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Frage zu Ki-generierten Portraitbildern

Beitrag von Condor » 26.06.2023, 09:35

Moin an alle!

Ich habe bitte eine unverbindliche Frage an euch.
Vorab: Mir ist klar, dass es hier keine Rechtsberatung geben kann und darf, deshalb frage ich nach eurer persönlichen Meinung.

Ich experimentiere gerade mit dem online KI Bildgenerator https://www.tryleap.ai.
Die KI-Bildmodelle liefern im Porträt-Bereich, mit guten Promts, wohl sehr gute Ergebnisse.

Kann man ein solch erstelltes Portrait zB. in seinem Facebook-Profil nutzen?
Ich weiß, eine sehr schwierige Frage, aber was ist eure persönliche Meinung?

Hier mal ein „missglücktes“ Beispiel:
KI_long11.jpg
Gruß, Frank
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Frage zu Ki-generierten Portraitbildern

Beitrag von Tante Google » 26.06.2023, 09:35


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Re: Frage zu Ki-generierten Portraitbildern

Beitrag von John-Boy » 26.06.2023, 10:29

Sehr bärtig... :lol:

Habe das dazu gefunden https://www.pixx.io/blog/ki-bilder-rechte
Grüße
John
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Re: Frage zu Ki-generierten Portraitbildern

Beitrag von Condor » 26.06.2023, 10:41

John-Boy hat geschrieben: 26.06.2023, 10:29 Sehr bärtig... :lol:

Habe das dazu gefunden https://www.pixx.io/blog/ki-bilder-rechte

Ich habe auch schon einige Beiträge gelesen.
Es läuft wohl immer auf dasselbe hinaus:
keine eindeutige Rechtsgrundlage...
Es scheint aber eine Gewichtung zu geben, dass „maschinell“-generierte Bilder, ohne großen Anteil menschlicher Arbeit, nicht rechtlich geschützt sind. Allerdings muss auch bedacht werden, mit welchen Modellen die KI trainiert wurde...

Ich habe nun ein paar Bilder erstellt, in der die Person 10 Jahre älter und mit Sonnenbrille von der KI generiert wurde.
So sollte es immer schwieriger sein, eine Ähnlichkeit zu einer realen Person herleiten zu können.

Ich habe gerade noch eine Idee:
Mann könnte doch die Google und Bing-Bildersuche verwenden, um zu sehen, ob es das Bild bzw. das Gesicht schon gibt...!?
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Re: Frage zu Ki-generierten Portraitbildern

Beitrag von Gumfuzi » 26.06.2023, 11:45

Auch wenn du das Gesicht verdeckst, könnte theoretisch der Anzug geschützt sein ;)

Sehr schwieriges Thema.
Andererseits müsste jemand vorher beweisen, dass der Anzug / der Bart eindeutig von ihm ist.

Alternative:
ein Bild mit folgendem Text als Avatar nehmen:
"Hier bitte einen unalten Mann mit mittelbraunem, langen Bart und Allerweltsgesicht im Anzug vor einem grauverläufigen Hintergrund vorstellen" :D
[x] <=- Hier Nagel einschlagen für neues Display!
Du kannst niemals alle mit deinem Tun begeistern. Selbst wenn du über's Wasser laufen kannst, kommt einer daher und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist.

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