Rechte am Bildmaterial vom Fotografen

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vespalino
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Rechte am Bildmaterial vom Fotografen

Beitrag von vespalino » 01.11.2011, 12:45

Hallo,

wir wollen von einem Fotografen in unserer Praxis diverse Fotos machen lassen und im Angebot des Fotografen steht u.a.

"Originaldateien auf CD-ROM, Bildbearbeitung einschließlich Retuschierarbeiten, mit allen Veröffentlichungsrechten
für Web, Druck und Werbezwecke"

=> Heißt das, dass wir wirklich ALLES damit machen können, oder behält der Fotograf noch irgendwelche Rechte, so dass
wir doch in irgendeinem Fall Lizenzen an den Fotografen bezahlen müssten. Sollte der Passus irgendwie geändert werden und wenn ja, wie?

Für mich als Laien hört sich der Passus eigentlich korrekt an.

Wäre schön, wen ich ein Feedback von Euch bekäme.

Gruß, vespalino

Tante Google

Rechte am Bildmaterial vom Fotografen

Beitrag von Tante Google » 01.11.2011, 12:45


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majka
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Re: Rechte am Bildmaterial vom Fotografen

Beitrag von majka » 01.11.2011, 16:24

Klingt nach einem ungelernten Fotograf mit mangelndem Wissen von Bildverwertungsrechten und marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte.

Grundsätzlich behält der Fotograf das Urheberrecht.
Wenn die hier genannten Punkte so in seinem Angebot genannt wurden, ist jede weitere Verwendung in On- und Offline Medien erlaubt. Quasi der Freifahrtsschein. Das kann man schon machen, denn ich würde selbst auch nur ungerne wegen jeder Kleinstveröffentlichung gefragt werden. Ich selbst Händel das häufig einfach über den Produktionspreis ab.

Allerdings sollte das Angebot die offenen Punkte beantworten. Ebenfalls die AGB des Fotografen.
Ist dies nicht der Fall, so würde ich vor der Auftragserteilung diese Punkte schriftlich klären, damit im Nachhinein keine Unstimmigkeiten mehr zustande kommen können.

Grüße
Majka
(http://www.fokuswerk.de)

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Stealth
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Re: Rechte am Bildmaterial vom Fotografen

Beitrag von Stealth » 01.11.2011, 17:00

Moin Majka,

da frage ich doch mal gleich auch nach. Wenn ich Fotos mache, bezahle ich diese Dienstleistung auch, somit möchte ich natürlich auch sämtliche Rechte an dem Bildmaterial haben, schließlich habe ich die doch nicht für den Fotomenschen gemacht, sondern für mich.

Hat er mal abgesehen von dem oben genannten Fall, komplett sondt die Bildrechte an dem Material?
WER SICH DAUERND SELBST ZÜGELT, ERLIEGT DER VERLOCKUNG SCHWARZE STREIFEN ZU ZIEHEN!

vespalino
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Re: Rechte am Bildmaterial vom Fotografen

Beitrag von vespalino » 01.11.2011, 20:27

Danke für die Info, Majka :dankeschoen:

Hatte wie gesagt, eigentlich ein gutes Gefühl bei dem Angebot, aber sicher ist sicher.

Schönen abend noch!

edit by Mav: doppelpost gelöscht

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majka
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Re: Rechte am Bildmaterial vom Fotografen

Beitrag von majka » 01.11.2011, 23:25

Stealth,
was du da ansprichst nennt sich "Buyout".
Und darüber gehen die Meinungen generell sehr auseinander.

Aus Agentur- bzw. Kundensicht mag da schon etwas dran sein. Ich möchte eine Dienstleistung und ein daraus resultierendes Produkt kaufen. Damit möchte ich machen können was ich will. Ich miete also den Fotografen, damit er sein Handwerk ausübt und mir für einen Betrag X seine Leistung erbringt.

Nun gibt es da aber das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html) und dort heißt es im § 37 (Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten)
(1) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht am Werk ein, so verbleibt ihm im Zweifel das Recht der Einwilligung zur Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung des Werkes.
(2) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zur Vervielfältigung des Werkes ein, so verbleibt ihm im Zweifel das Recht, das Werk auf Bild- oder Tonträger zu übertragen.
(3) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu einer öffentlichen Wiedergabe des Werkes ein, so ist dieser im Zweifel nicht berechtigt, die Wiedergabe außerhalb der Veranstaltung, für die sie bestimmt ist, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.
Ich möchte in diesem Fall mich als Beispiel nehmen.
Einen reinen Buyout Vertrag würde ich nur machen, wenn ich zuvor mitgeteilt bekomme, was mit meiner erbrachten Leistung getan werden soll. Danach richtet sich dann auch der Preis. Zudem würde ich es nur machen, wenn ich selbst keinerlei Mehrwert von meiner erbrachten Leistung haben werde. Auf Deutsch: Ich will davon im Nachhinein auch nichts mehr wissen.

In der Regel wird aber ein Fotograf eher Aufträge übernehmen, an denen er auch Spaß an seiner Arbeit hat (was nicht immer der Fall sein kann). Und man braucht seine geleisteten Arbeiten natürlich auch, um Selbstmarketing zu betreiben. Was nutzt mir all meine Arbeit, wenn ich es niemandem zeigen darf? Und wenn mein Name nicht mal irgendwo beim Kunden erwähnt wird, so daß andere potentielle Kunden auf mich aufmerksam werden können? Fotografen haben Namen. Genauso wie Journalisten und alle anderen Berufe die eine gute visuelle Arbeit leisten.

Ich selbst kenne keinen Kollegen der da Haarscharf genau informiert sein will was sein guter Kunde nun genau mit einem Bild anstellt. Solange es sich in einem gesunden Rahmen hält, also nicht plötzlich das ganze für sittenwidrige oder sonstige unangenehme Dinge verwendet wird. Alles was unsereins doch will, ist seine besten Bilderchen auch in seine Mappe legen zu können und damit neue Aufträge zu generieren.

In der Regel bin ich aber ziemlich BFF affin und halte mich selbst in der Regel an die Vorgaben des Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive, kurz: BVPA. Vielen wohl eher unter dem Begriff "MFM Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing" bekannt.
Diese geben seit langem schon die Preise für die erbrachten Leistungen, Nutzungsrechte und Auflagenzahl der Vervielfältigung vor und gelten in der Branche eigentlich immer als Richtwert. Richtwert deshalb, weil sie teilweise etwas zu teuer erscheinen und man seine Kunde natürlich auch fair abrechnen möchte.

Fotografen, die da nun gar nicht danach handeln, machen eigentlich nicht nur den Markt kaputt, sondern liefern in der Regel auch eine ganz andere Qualität als die, die man von einem Berufsfotografen erwarten sollte. Sie können das oftmals, weil das knipsen dann nur ein Hobby oder Nebengeschäft ist und sie davon weder ihre Pflichtabgaben, noch ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Noch schlimmer wird es, wenn da plötzlich eine Rechnung mit Kleinunternehmerregelung ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer eintrudelt. Dann zahlt der Kunde im Grunde genommen nur noch drauf. Aber das ist ein anderes Thema.
:)

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