Re: Der Security Thread
Verfasst: 27.09.2010, 16:22
tja, Tschernobyl ist wohl schon zu lange her 
Die Menschheit ist einfach zu vergesslich, schade.

Die Menschheit ist einfach zu vergesslich, schade.
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und insbesondere Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.
Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse „giese@rechtsanwalt-giese.info" oder „zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden.
Auch ist die Kanzlei Giese oder RA Florian Giese nicht Inhaber der Domain „rechtsanwalt-giese.info" und daher auch nicht in Besitz der vorgenannten Absende-Adressen. Rechtsanwalt Florian Giese hat zudem keinerlei Einfluss auf die Inhalte, welche auf der Domain „rechtsanwalt-giese.info" platziert sind.
Bei diesem Vorgang handelt es sich um einen sog. Identitäts-Missbrauch oder um Identitäts-HiJacking, um der betrügerischen E-Mail eine gewisse Ernsthaftigkeit zu verleihen.
Derartige bei Ihnen eingegangene E-Mails mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren gegen Sie" brauchen von Ihnen daher nicht beachtet werden! Betrachten Sie diese E-Mails als gegenstandslos und Betrugsversuch.
Strafanzeige wurde am 14.10.2010 erstattet und die Kripo in Hamburg ermittelt.
Beweismittel sind hier ausreichend vorhanden. Bitte sehen Sie von Telefonanrufen ab. Ich danke für Ihr Verständnis.
Rechtsanwalt Florian Giese
Hamburg, den 15.10.2010
Zitat aus dem Netz:Von :Rechtsanwalt Florian Giese [giese@rechtsanwalt-giese.info]
An: xxxxxx
Betreff:Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung
1. Mail
"Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.
Aktenzeichen: xxxxxx Sta Essen
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: xxxxxx
Ihre E-Mail Adresse: xxxx@xxxx
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 19
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: h t t p://w w w.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese"
dem kann ich nichts mehr beifügen, Amen!Mav hat geschrieben:ein extra Tool brauch man eigentlich nur für NORTON, weil es ein absolutes Schweineprogramm ist, welches mit der Zeit die kompletten
Systemressourcen auffrisst.....
und wenn man es dann erntfernen will (deinstall), zerhackstückt es die Systemendateien, wo es sich zwecks Überwachung reingeschrieben hat
son Schrott, ....geh mir bloß los!
Das stimmt, aber es kommt nie wieder nach Hause. Der Drobs ist schon seid vielen Jahren geluschtGumfuzi hat geschrieben:... wobei Norton schon etwas genügsamen geworden ist - etwas...
Ja äh.... was sollen wir Äpfler auch damit? Schutz vor was?sven321 hat geschrieben:MAC Systeme:
Keine freie Schutzsoftware verfügbar...
Die Stiftung Warentest hat davor gewarnt, den Firewalls in den kommerziell angebotenen Security-Paketen zu sehr zu vertrauen. Diese seien oft schlechter als die bereits in Windows 7 integrierte Lösung.
Das habe ein Test von 13 Internet-Sicherheitspaketen und 4 kostenlosen Virenscannern gezeigt, den die Stiftung Warentest in der März-Ausgabe ihrer Zeitschrift 'Test' veröffentlicht. Auch der Virenschutz ließ bei einigen Paketen zu wünschen übrig.
Gegenüber Angriffen von außen machen die Sicherheitspakete von AVG, F-Secure, G Data, McAfee, Panda und Symantec den Rechner eher unsicherer. Sie wollen bei der Installation die Windows-Firewall gegen ihre eigene, schlechtere austauschen. Die schlechteste Firewall war die von Kaspersky Internet Security, so die Bilanz der Tester.
Wichtigste Aufgabe von Sicherheitsprogrammen ist der Virenschutz. Auch hier war so manches kostenpflichtige Sicherheitspaket schlechter als die vier getesteten Gratis-Virenschutzprogramme, so das Ergebnis der Prüfung. Gar nur "mangelhaft" war der Virenschutz der Agnitum Outpost Pro Security Suite, der für 60 Euro angeboten wird.
Der beste Gratis-Virenscanner war Avira AntiVir Personal. Zusammen mit der Windows-7-Firewall schützt er den PC den Angaben zufolge ordentlich. Ein Vorteil dieser Kombination gegenüber so manchem Bezahlpaket sei auch die recht niedrige Rechnerbelastung. Einige Schutzpakete beanspruchen nämlich so viel Speicher und Rechenleistung, dass sie den PC spürbar ausbremsen.
Quelle: http://winfuture.de/news,61637.html