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Verwendung von Wallpapern

Verfasst: 19.12.2005, 19:10
von Gumfuzi
Hier ein interessanter Artikel:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Abmahnu ... f3724.html

Auszug:
Quelle hat geschrieben:Prinzipiell, ich habe die drei Bilder verwendet, allerdings „nur“ bei einem von mir gebastelten Hintergrundbild. Es war nicht meine Absicht, jemandem damit zu schaden. Außerdem handelte es sich bei meiner Homepage um eine private Fanseite, nichts kommerzielles oder dergleichen.

Verfasst: 19.12.2005, 19:30
von Eumel
bääh! gefällt mir gar nicht. Diese neue Abwahn.... sorry Abmahnwelle klingt aber ganz nach dem einen Anwalt, der erst kürzlich sich alle vorgeknüpft hat, die in ihrer Domain, bzw auf ihrer Page Abkürzungen im Sinn von Kennzeichen drin hatten ,zb. http://www.tanzclub-ffb.de FFB=Fürstenfeldbruck.
Aus der gelichen Kanzelei sind ja noch paar andere Dinge gelaufen.
Im Klartext könnte das ja auch heißen, ich krieg ne Abmahnung weil in meinem Blog ein Desk drin ist, deren Wall nicht von mir, sondern aus dem Netz ist? Gefäält mir gar nicht der Gedanke, ganz udn gar nicht. Hoff bloß das sich das Ganze als Strohfeuer entpuppt.

Verfasst: 19.12.2005, 19:33
von r4ffi
Kann mich dem nur anschließen....

Wo kämen wir denn dann hin? Dann müsstest du für deine Signatur und dein profilbild ja Apple fragen ob du den Apfel benutzen darfst :D
Ich hoffe nicht das es zu ws größerem ausahtet! :(

Verfasst: 19.12.2005, 22:30
von kongo2002
das ist ja echt mist :(
man kann nur hoffen, dass sich das im nichts verläuft, sonst kann man bald auf garkeine halbwegs "fremden" grafiken mehr zurückgreifen :(

Verfasst: 20.12.2005, 13:19
von kowoolo
das ist ziemlich blöd :/

ich denke aber nicht, dass das zu einem gravierenden problem wird... ich denk mal, die meisten wp-autoren sind damit einverstanden, dass man ihre arbeit "for personal use" editieren darf.

weiß jemand, wie es um diese dinge steht?

Verfasst: 20.12.2005, 14:35
von Eumel
Ich seh da offengestanden überhaupt kein großes Problem. Überleg mal wieviele deutschsprachige Seiten es gibt. Dann filtere die rein privaten aus, denn der Rechtsverdreher ist auschließlich Profitorientiert. Also sind erstmal die Leute dran, die ihre Seiten in irgendeiner Form kommerziell nutzen. Und jetzt überleg wieviele solche Seiten in frage kommen. Bin sicher, da kommt nix großartiges raus.

Verfasst: 20.12.2005, 15:09
von r4ffi
Wer soll auch sowas finanzieren?? geht garnicht ! Wäre viel zu viel Aufwand!

Verfasst: 20.12.2005, 15:16
von kowoolo
ich mache trotzdem weiter wie vorher... was soll man schon tun, naja.

Verfasst: 20.12.2005, 16:18
von dead_man_walkin
wenn der fotograph nicht ausdrücklich auf das verbot der weiterverwenung hingewiesen hat, ist der angeklagte im recht. denn wenns nicht zweifellos feststeht, ob man darf oder nicht, dann => im zweifel für den angeklagten.


oder seh ich da grad was falsch? :?

Verfasst: 20.12.2005, 16:31
von Shaint
vorallem wenn ich Fotograph bin...dann bin ich doch froh wenn jemanden meine bilder gefallen und er sie auch verwendet (solangs nicht kommerziell ist oder unseriös)