Bundesnetzagentur: Ab Juni 2017 transparenterer Vergleich der Festnetz- und Mobilfunkverträge

Wir kennen das Chaos, wenn man sich einen guten Tarif aussuchen will. Jeder wirbt mit Flatrate, tollen Preisen die dann meistens nur für 6, 12 oder 24 Monate gelten. Wenn es dann um die Kündigung geht kommt dann oft noch eine Rechnung hinterher. Jetzt hat die Bundesnetzagentur ein Produktinformationsblatt für die Anbieter bereitgestellt und diese Angaben müssen dann per 1.Juni 2017 umgesetzt werden.

"Die Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen vor Vertragsschluss für jedes Produkt ein Produktinformationsblatt in leicht zugänglicher Form bereitstellen. Auf maximal einer Seite sollen alle wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte übersichtlich und leicht verständlich dargestellt werden. Das Produktinformationsblatt muss insbesondere genaue Angaben über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie über die Kosten enthalten."

Ab Dezember 2017 muss dann in den monatlichen Rechnungen das Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist angegeben werden. Damit man eine Vertragsverlängerung verhindert.

Eine gute Sache, die da endlich umgesetzt wird. Denn bisher sind solche Angaben immer nur sehr verteilt, wenn nicht sogar versteckt auf den Angebotsseiten zu finden.

Quelle: bundesnetzagentur
via: derstandard.at

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