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Rauchmelder bei Abwesenheit ausschalten?

Verfasst: 14.11.2022, 10:41
von Condor
Moin!

ich habe mal eine unverbindliche Frage an euch:

Ich bin im Dezember für eine Woche nicht vor Ort.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in dem der Vermieter für alle Rauchmelder installiert hat.
In dem Zeitraum ist wirklich alles (per Hauptschalter) abgestellt, somit der Kühlschrank.

Darf ich in dieser Zeit den Rauchmelder ausschalten?

Hintergrund ist, dass ich in solchen Fällen immer so ein Glück habe und das Ding dann mit
einem Fehlalarm losgeht und ich 400 Km entfernt sein werde!

Gruß, Frank

Re: Rauchmelder bei Abwesenheit ausschalten?

Verfasst: 14.11.2022, 11:25
von Gumfuzi
Wenn das Teil öfters einen Fehlalarm produziert, dann wäre ein anderes/besseres Gerät angebracht.
Dann erübrigt sich auch die Frage.

Ich würde ihn aber lieber eingeschalten lassen, falls zB. durch irgend einen Kurzschluss oder so etwas brennen sollte, dann hören das die Nachbarn ggf. früher und können die Einsatzkräfte früher informieren.
Du wirst ja auch nicht immer tagsüber wenn du nicht zuhause bist den Melde abstellen, oder?
(auch versicherungstechnisch evtl. wichtig, den anzulassen)

Re: Rauchmelder bei Abwesenheit ausschalten?

Verfasst: 14.11.2022, 11:26
von John-Boy
Das ist keine Rechtsberatung...
Ich würde das nicht machen denn es schützt ja auch andere Personen und wenn du deinen Haustürschlüssel einen Nachbarn gibst kann dieser ja handeln wenn es piept

Re: Rauchmelder bei Abwesenheit ausschalten?

Verfasst: 14.11.2022, 11:30
von Condor
Gumfuzi hat geschrieben: 14.11.2022, 11:25 Wenn das Teil öfters einen Fehlalarm produziert, dann wäre ein anderes/besseres Gerät angebracht.
Dann erübrigt sich auch die Frage.

Ich würde ihn aber lieber eingeschalten lassen, falls zB. durch irgend einen Kurzschluss oder so etwas brennen sollte, dann hören das die Nachbarn ggf. früher und können die Einsatzkräfte früher informieren.
Du wirst ja auch nicht immer tagsüber wenn du nicht zuhause bist den Melde abstellen, oder?
(auch versicherungstechnisch evtl. wichtig, den anzulassen)
Ich habe nicht geschrieben, dass das Teil öfters einen Fehlalarm ausgibt!
Ich habe geschrieben, dass ich oft das Glück(!) habe, dass so etwas in Abwesenheit passieren könnte! Hier geht es mir um
Vorsorge, denn ich komme die 400 Km nicht zurückgefahren. Die Feuerwehr wird dann wohl irgendwie meine Wohnungstür
provisorisch verschließen?!
Weiter, was soll es für einen Kurzschluss geben, wenn ich den Hauptschalter ausschalte?
Es läuft, wie bereits geschrieben, in der Zeit kein elektrisches Gerät!

Re: Rauchmelder bei Abwesenheit ausschalten?

Verfasst: 14.11.2022, 11:32
von Condor
John-Boy hat geschrieben: 14.11.2022, 11:26 Das ist keine Rechtsberatung...
Ich würde das nicht machen denn es schützt ja auch andere Personen und wenn du deinen Haustürschlüssel einen Nachbarn gibst kann dieser ja handeln wenn es piept
Deswegen habe ich auch geschrieben: „unverbindlich“!
Weiter gebe ich meinen Wohnungsschlüssel keinem Nachbarn!
Hier lagern auch Sachen, die ich unter Verschluss halten muss!

Re: Rauchmelder bei Abwesenheit ausschalten?

Verfasst: 14.11.2022, 12:13
von Gumfuzi
Condor hat geschrieben: 14.11.2022, 10:41 Hintergrund ist, dass ich in solchen Fällen immer so ein Glück habe und das Ding dann mit
einem Fehlalarm losgeht und ich 400 Km entfernt sein werde!
sorry, hatte ich dann fälschlich angenommen.

Dennoch:
ein normaler (batteriebetriebener) Rauchmelder geht nicht versehentlich an - meine taten das immer nur dann, wenn es begründet war.
Einfach mal die Versicherung fragen, ob es da Probleme geben könnte, wenn die Feuerwehr da Geld will für den falschen Alarm.