Kurz angerissen ein Thema, welches heute durchs Netz wandert. Die Rede ist vom Account-Sharing bei den bekannten Streamingdiensten wie Netflix, Maxdome oder Sky Go und wie dieses eigentlich derzeit rechtlich betrachtet wird. Hier haben die Kollegen von Welt.de einmal nachgehakt.
Grundsätzlich scheint das Thema noch eine rechtliche Grauzone zu sein. Denn wer seine Zugangsdaten zu den genannten Diensten an Freunde und Co. weitergibt, könnte sich auch in Sachen Urheberrecht strafbar machen. Doch aktuell dulden es wohl die großen Streamingdienste, wobei Sky hier eine Ausnahme darstellt. Denn hier wird explizit geschrieben, dass die Zugangsdaten nur Personen im eigenen Haushalt weitergegeben werden dürfen ansonsten droht eine Vetragsstrafe.
Wirklich zu Wort haben sich Netflix, Maxdome und Co. dazu aber noch nicht gemeldet. Fest steht aber, dass den Anbietern durch das Account-Sharing zahlreiche zahlende Kunden durch die Lappen gehen. Vermutlich wird es irgendwann so kommen, dass man feste Geräte registrieren muss.
Wie ist eure Meinung dazu?